Mitglied werden:

Ab sofort kann jede*r bei uns Mitgleid werden. Ob jung, alt, konservativ bis links - bei uns sind alle willkommen! Um genau zu wissen, welchem Verein Sie beitreten, finden Sie etwas weiter unten unsere aktuelle Vereinssatzung* zum anklicken.
Und damit auch wirklich alle willkommen sind und alle sich eine Mitgliedschaft leisten können, haben wir drei preiswerte Angebote für Sie!

Kinder und Jugendliche (bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres) zahlen bei uns 6,00 € jährlich,
Erwachsene (ab Vollendung des 25. Lebensjahres) zahlen 12,00 € jährlich,
Familien mit Kindern (bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres) zahlen zusammen 24,00 € jährlich


Klicken Sie auf das Dokument!
Unter folgendem Link finden Sie unsere Eintritterklärung zum herunterladen. Sobald Sie die Eintritterklärung unterzeichnet und ausgefüllt haben, senden Sie Diese bitte im pdf-Format an:

kontakt@wettenberg-bleibt-bunt.de

Sobald der Antrag abgeschickt ist, erhalten Sie in Kürze eine Bestätigung und wir dürfen Sie als offizielles Mitglied des Demokratievereins "Wettenberg bleibt Bunt" willkommen heißen.

Sie kennen jemanden, der/die auch Interesse an demokratischer Zusammenarbeit und Engagement haben könnte?
Ansonsten freuen wir uns auch, wenn Sie uns darüber hinaus noch mit einer kleinen oder großen Spende unterstützen. Die Größe Ihrer Spende entscheiden alleine Sie;) Wir freuen uns über jeden neuen Cent, der unsere Arbeit unterstützt.

Spenden

Unsere Arbeit lebt nämlich zwar auch nur vom ehrenamtlichen Engagement – aber Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit und Materialien kosten eben Geld:

Kontoinhaber: Wettenberg bleibt bunt e. V.
IBAN: DE31 5139 0000 0018 2619 01
Bank: Volksbank Mittelhessen
Verwendungszweck: Spende

Wir sind gemeinnützig anerkannt! Spenden sind steuerlich absetzbar;)
Spendenquittung gewünscht?

Bitte geben Sie Ihre Adresse im Verwendungszweck an oder kontaktieren Sie uns direkt:
kontakt@wettenberg-bleibt-bunt.de

Der Verein Wettenberg bleibt bunt e. V. ist durch das Finanzamt Gießen als gemeinnützig anerkannt (§ 52 AO).
➤ Spenden bis 300 €: Kontoauszug genügt zur Vorlage beim Finanzamt (vereinfachter Nachweis).
➤ Spenden über 300 €: Sie erhalten von uns eine Zuwendungsbestätigung gemäß § 10b EStG.


*Unsere Vereinssatzung: